EnEV kritisch betrachtet



Energie-Einsparverordnung (EnEV) kritisch betrachtet

Die Energieeinsparverordnung EnEV verspricht Energiesparen, Arbeitsplätze und Klimaschutz. Teilweise können aber bei nicht fachgerechter Umsetzung der Maßnahmen Bau- und Gesundheitsschäden folgen.
In einer Grundsatzuntersuchung zur EnEV 2000 der TU Dresden (ITT) und der Uni Stuttgart (IKE-LHR) wurde festgestellt:Unter sommerlichen Bedingungen weisen viele Niedrigenergiehäuser deutlich höhere Raumtemperaturen auf, was zu einem (aus energetischer Sicht unerwünschten) verstärkten Einsatz von klimatechnischen Einrichtungen führen kann. Mehrkosten von 3 bis 7 % für die Wärmedämmung entsprechend EnEV 2000 gegenüber WSV 1995 stehen im günstigsten Fall anlagentechnische Einsparungen von 0,1 bis 0,35 % der Gesamtkosten gegenüber. Die spezifischen Kosten zur Einsparung einer Kilowattstunde in einem Reihenhaus bei Wärmedämmung der Außenwand betragen 0,15 euro/kWh, bei Heizkesselwechsel 0,04 Euro/kWh. Im Rahmen der EnEV 2000 sollte durch eine gleichberechtigte Bewertung der in Betracht kommenden bau- und anlagentechnischen Maßnahmen dem Bauherrn die Möglichkeit gegeben werden, nach eigenem Ermessen, d.h. unter Berücksichtigung der zu erwartenden Investitionskosten, von Umweltschutzkriterien und Nutzerbedürfnissen, zu entscheiden. Vor dem Hintergrund der zu erwartenden erhöhten finanziellen Belastungen für Bauherren und Gebäudeeigner stellt sich die Frage nach der Effektivität der in Betracht kommenden Energiesparmaßnahmen. Beispielsweise führt die Verringerung des k-Wertes der Außenwand um 70% nur zu einer Heizwärmeeinsparung von 19%. Wird von der einschichtigen Wand auf eine Konstruktion mit Wärmedämmung übergegangen, so steigt im Vergleich zur WSV 1995 der Einfluß ausgewählter Wärmebrücken auf ca. 300% an.Diese Argumente, die die EnEV 2000 insgesamt unglaubwürdig erscheinen lassen, sollten ernst genommen werden. Die weitere Verschärfung der Anforderungen ist ein Weg in die Sackgasse, bautechnisch ist schon die WSchVO 95 unter diesen Gesichtspunkten ökologisch und ökonomisch nicht mehr zu verantworten. Die bisherigen Erfahrungen bestätigen die oben angeführten Bedenken, die prognostizierten Energieeinsparungen treten nicht ein.
In der Berufsordnung für Architekten ist zu lesen:
"...er wendet die dabei gewonnenen, wissenschaftlich und praktisch gesicherten Erkenntnisse zugunsten rationeller und wirtschaftlicher Verfahren da an, wo dies fachlich begründet ist....
Der Architekt wahrt die Rechte des Bauherrn gegenüber den anderen am Bau beteiligten und vertritt sie im Rahmen seiner Berufsaufgaben sachlich, sachgerecht und nach den Grundsätzen von Treu und Glauben".
Den neuen, praktisch nicht abgesicherten Entwicklungen im Bauwesen muß der Architekt im Interesse der Bauherren somit auch kritisch gegenüberstehen und auf die zweifellos vorhandenen Probleme hinweisen.
Quelle: Stellungnahme Architektenkammer Rheinland-Pfalz und Hessen (vom 13.09.1999), gekürz t.

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