Eternit



Eternit

Eternit ist der Produktname des gleichnamigen Herstellers für Faserzementprodukte.
Faserzement ist ein Verbundwerkstoff aus mit Fasern armiertem Zement. Bis 1991 wurde er unter Zugabe von ca. 10-15 % Asbest hergestellt.
Asbesthaltiger Faserzement:
Gesundheitliche Bedeutung:
Akute toxische Wirkungen gehen von Asbest nicht aus. Asbest wirkt langfristig (chronisch) krankheitsverursachend. Die Inhalation von Asbest-Feinstaub kann einen fibrogenen (Entstehung von Narbengewebe, Asbestose) oder einen krebserzeugenden Effekt haben.
Die Zeit zwischen dem krankmachenden Ereignis (Einatmen von Asbeststaub) und dem Krankheitseintritt liegt bei asbestfaserbedingten Tumoren zwischen 10 und 60 Jahren.
Gefährdungsbeurteilung:
Von Asbestprodukten können durch Alterung, Erschütterungen, thermische Wechselbeanspruchung, Luftbewegung oder Beschädigungen in erheblichem Umfang Asbestfasern in atembarer Form freigesetzt werden, die beim Menschen zu Krebserkrankungen führen können.
Asbestzementprodukte unterliegen gemäß etablierter Vorgaben und Regelwerke, den Asbestrichtlinien und derTRGS 519, zunächst keiner besonderen Gefahrenbewertung.
Mechanische, stauberzeugende und staubfreisetzende Bearbeitungen und Beschädigungen dieser Produkte sind dennoch grundsätzlich untersagt, bzw., soweit notwendig, nur unter Beachtung aller Vorsichtsmaßregeln und nur durch sachkundige, ausgebildete und geprüfte Personen oder Firmen zugelassen (Verweis auf TRGS 519).
So ist besonders auch das Dampfstrahlreinigen von verunreinigten, bemoosten und mit Flechten behafteten Dacheindeckungen und Fassadenplatten, das Schleifen oder Anbohren von Ausbauplatten im Innen- und Außenbereich etc., untersagt. Diese Arbeiten werden im Privatbereich häufig in vollständiger Unkenntnis der Gefahren vorgenommen. Mögliche Beeinträchtigungen Dritter/Unbeteiligter haben bereits zu Schadensersatzansprüchen und rechtlichen Verfahren Anlaß gegeben.
Arbeiten an Asbestzement-Produkten müssen deshalb dem Gewerbeaufsichtsamt gemeldet werden und unterliegen dem gewerblichen und privaten Haftungsrecht (Durchgriffshaftung) sowie der Gefahrstoffverordnung.
Asbestfreier Faserzement:
Die asbestfreien Faserzement-Produkte bestehen i.d.R. aus ca. 40 % Portlandzement (Bindemittel), ca. 11 % Zusatzstoffen wie z.B. Kalksteinmehl, ca. 2 % Armierungsfasern (synthetische organische Fasern: Polyvinylalkohol-Fasern oder Polyacrylnitril-Fasern) sowie ca. 5 % Prozessfasern (Cellulose-Fasern).
Gesundheitliche Bedeutung:
Die Polyvinylalkohol-Fasern und Polyacrylnitril-Fasern sind aufgrund ihrer vergleichsweise großen Durchmesser nicht lungengängig und daher nach heutigem Kenntnisstand gesundheitlich unproblematisch.
Sanierung, Entsorgung:
Asbestfreier Faserzement kann auf Mineralstoff-Deponien entsorgt werden.

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